Hiermit beantrage ich meinen Eintritt in den Trägerverein der Musikschule Königstein e.V.

Bereits mit dem regulären Jahresbeitrag von 30 Euro unterstützen Sie uns bei der Anschaffung von Instrumenten, die den Schülerinnen und Schülern zugutekomme – zusätzliche Förderbeiträge und Spenden nimmt der Verein gerne jederzeit entgegen. Alle Mitgliedsbeiträge und Spenden sind in vollem Umfang steuerlich absetzbar.

Mitgliedern des Trägervereins ist die Teilnahme am Leihinstrumenten-Programm möglich.

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenschutzerklärung

DATENSCHUTZ

 
Wir legen großen Wert auf den Schutz und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten und möchten Sie über die Verwendung Ihrer Informationen im Rahmen unserer Mitgliedsverwaltung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren. Wir weisen gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass zum Zweck der Mitgliederverwaltung und -betreuung folgende Daten der Mitglieder in automatisierten Dateien gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung. Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Zwecke der Mitgliedsverwaltung und der Erfüllung unserer Vereinszwecke erforderlich ist. Bei Fragen oder Anliegen zur Verarbeitung der Daten oder zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich an uns wenden.
 
Trägerverein Musikschule Königstein e.V.
z.Hd. Vorstand
Am Kaltenborn 3
61462 Königstein
 
Ich bin damit einverstanden, dass der Verein im Zusammenhang mit dem Vereinszweck sowie satzungsgemäßen Veranstaltungen personenbezogene Daten und Fotos von mir in der Vereinszeitung und auf der Homepage des Vereins veröffentlicht und diese ggf. an Print- und andere Medien übermittelt. Dieses Einverständnis betrifft insbesondere folgende Veröffentlichungen: Kontaktdaten von Vereinsfunktionären, Berichte über Ehrungen und Veranstaltungen. Veröffentlicht werden ggf. Fotos, der Name, die Vereinszugehörigkeit, die Funktion im Verein. Mir ist bekannt, dass ich jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von Einzelfotos und persönlichen Daten widersprechen kann. In diesem Fall wird die Übermittlung/ Veröffentlichung unverzüglich für die Zukunft eingestellt. Etwa bereits auf der Homepage des Vereins veröffentlichte Fotos und Daten werden dann unverzüglich entfernt. 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an: Musikschule Königstein, Am Kaltenborn 3, 61462 Königstein; Tel.: 06174-996 9947, Mail: vorstand@musikschule-koenigstein.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Satzung

SATZUNG

(gültig ab Mai 2023) 

§1 Name und Sitz

  • Der Verein führt den Namen Musikschule Königstein / Ts. e. V. und ist unter dieser Bezeichnung am 12.01.1970 unter der Nummer 334 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Königstein / Ts. eingetragen worden.
  • Der Verein hat seinen Sitz in Königstein im Taunus.

 §2 Zweck und steuerliche Vorgaben

  • Die Musikschule Königstein / Ts. e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  • Zweck des Vereins sind die Förderung der Volks- und Berufsbildung und die Förderung von Kunst und Kultur. Der Zweck Förderung und Bildung wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung der Musikschule. Der Zweck Förderung und Kultur wird insbesondere verwirklicht durch das Proben von Musikstücken und Auftritten.
  • Die Musikschule Königstein / Ts. e.V. ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel der Musikschule Königstein/Ts. e.V. dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Musikschule Königstein/Ts. e.V.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Musikschule Königstein/Ts. e. V. fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden
  • Bei Auflösung oder Aufhebung der Musikschule Königstein/Ts. e.V. oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Musikschule Königstein/Ts. e. V. an die Stadt Königstein im Taunus, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 §3 Mitgliedschaft

  • Mitglied des Vereins können natürliche Personen, die in Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind, und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein.
  • Die Anmeldung erfolgt schriftlich beim Verein. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  • Die Mitgliedschaft erlischt durch
    1. Ausschluss,
    2. Austritt,
    3. Tod bei natürlichen Personen,
    4. Auflösung bei juristischen Personen und
    5. Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bei natürlichen Personen.
  • Der Austritt ist dem Vorsitzenden des Vorstandes schriftlich mitzuteilen. Er kann nur zum Jahresende unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist erklärt werden
  • Ein Ausschluss ist nur durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes möglich. Gegen den Beschluss des Vorstandes kann Berufung bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden, die mit 3/4 Mehrheit über den Ausschluss entscheidet.
  • Personen, die die Zwecke des Vereins in besonderem Maße gefördert haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
  • Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

 

 §4 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung,
  • der Vorstand.

 

§6 Mitgliederversammlung

  • Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vereinsmitgliedern.
  • Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
  1. Die Wahl des Vorstandes,
  2. Wahl von Ehrenmitgliedern,
  3. Entgegennahme des Jahresberichtes,
  4. Entlastung des Vorstandes,
  5. Beschlussfassung über den Haushaltsplan,
  6. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
  7. Beschluss von Satzungsänderungen,
  8. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
  • Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich, und zwar zu Beginn des Geschäftsjahres einzuberufen. Weitere Sitzungen können bei Bedarf und müssen auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder einberufen werden. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und soll den Mitgliedern mindestens 2 Wochen vor der Versammlung zugehen
  • Der Vorsitzende des Vorstandes stellt die Tagesordnung für die Mitgliederversammlung auf, lädt zu dieser ein und leitet die Sitzung.
  • Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei Wahlen ist, wenn sie nicht einstimmig durch Zuruf erfolgen, auf Antrag eine schriftliche Abstimmung durch Stimmzettel erforderlich
  • Beschlüsse über Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
  • Jedes Vereinsmitglied hat 1 Stimme. Das Stimmrecht in den Mitgliederversammlungen kann auch durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausgeübt werden. Mehrere Bevollmächtigungen sind unzulässig.
  • Die Beschlüsse werden vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer beurkundet. Es wird in der nächsten Mitgliederversammlung verlesen. Erfolgt kein Einspruch, so gilt es als genehmigt.

 

§7 Vorstand

  • Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen (Vorsitzende:r, Schatzmeister:in) sowie 1-3 Beisitzer*innen. Ihr Amt endet mit Amtsniederlegung oder Bestellung neuer Vorstandsmitglieder. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor dem Ende seiner Amtsperiode aus dem Vorstand aus, können die übrigen Vorstandsmitglieder bis zur Durchführung von Neuwahlen ein Ersatzmitglied berufen.
  • Der Vorsitzende, dessen Stellvertreter und der Schatzmeister bilden den geschäftsführenden Vorstand.
  • Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Verwaltung des Vereinsvermögens. Er stellt für jedes Geschäftsjahr in Zusammenarbeit mit dem Schulleiter einen Haushaltsplan auf.
  • Für vorsätzliche und grobfahrlässige Verletzungen ihrer Vorstandspflichten haften die Mitglieder des Vorstandes dem Verein persönlich.
  • Der Vorstand beschließt auch über die Anstellung und Entlassung der Angestellten des Vereins. Bei teilbeschäftigten Lehrkräften entscheidet der Vorsitzende.
  • Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch:
  1. den Vorsitzenden des Vorstandes und einen anderen Vorstand gemeinsam,
  2. den stellvertretenden Vorsitzenden und den Schatzmeister gemeinsam.
  • Der Vorstand ist berechtigt, Vollmachten zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen für den Verein auf einen geeigneten Vertreter zu übertragen.
  • Die Mitglieder des Vorstandes haben keinen Anspruch auf Vergütungen für ihre Tätigkeit. Auslagen und Reisekosten werden ersetzt.
  • In alle namens des Vereins abzuschließenden Verträge ist die Bestimmung aufzunehmen, dass der Vorstand und die Vereinsmitglieder nur mit dem Vereinsvermögen haften.
  • Der Vorsitzende beruft eine Vorstandssitzung bei Bedarf ein oder, wenn es mindestens 2 Vorstandsmitglieder verlangen. Die Einberufung soll schriftlich unter Angabe der Tagesordnung erfolgen und den Mitgliedern eine Woche vor der Sitzung zugehen. Die Einberufung kann in dringenden Fällen mit verkürzte Ladungsfrist von 48 (achtundvierzig) Stunden erfolgen. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen. § 6 Abs. 5 und 8 gelten entsprechend.

 

Königstein, den 02.05.2023

Kontakt

Musikschule Königstein e.V.

Am Kaltenborn 3

61463 Königstein

Tel: 06174-996 9947

Email: info@musikschule-koenigstein.de

Web: www.musikschule-koenigstein.de

Bankverbindung

IBAN: DE41501900000300450296

BIC: FFVBDEFFXXX

Kreditinstitut: Frankfurter Volksbank eG

Steuernummer 03 250 84702

Finanzamt Bad Homburg

Vereinsregister 334, Amtsgericht Königstein

Vorstand

Dr. Nadine Oellerich, 1, Vorsitzende

Christiane Schadly, 2. Vorsitzende

Markus Völker, Schatzmeister